TikTok stellt die „Türsteher“-Position im höchsten europäischen Gericht in Frage

TikTok stellt die „Türsteher“-Position im höchsten europäischen Gericht in Frage

19 hardware

Kurz zum Fall

Die TikTok-Verwaltung versucht, die Entscheidung der Europäischen Union zu kippen, die sie als „Gatekeeper“ des digitalen Marktes (Digital Markets Act – DMA) bezeichnet hat. Im September 2023 wurde die Plattform zusammen mit Google, Meta, Apple, Amazon, Microsoft und Booking in die Liste der großen Akteure mit mehr als 45 Mio. EU-Nutzern aufgenommen. Das erstinstanzliche Gericht im Jahr 2024 wies Klage von TikTok ab und bestätigte den Gatekeeper-Status. Nun reicht das Unternehmen Berufung beim höchsten EU-Gericht ein.

Was bedeutet der Status „Gatekeeper“

Der DMA auferlegt solchen Unternehmen strenge Verpflichtungen: Offenlegung von Algorithmen, Zugang zu Daten und Bedingungen für Wettbewerber. Die Nichteinhaltung kann mit einer Geldstrafe bis zu 10 % des Jahresumsatzes geahndet werden.

Argumente von TikTok

1. Fehlende Dominanz – ByteDance behauptet, dass die Marktkapitalisierung hauptsächlich mit dem asiatischen Geschäft verbunden sei und nicht mit Europa.

2. Unabhängigkeit der Nutzer – 70–80 % der Zielgruppe nutzen gleichzeitig andere Plattformen (Facebook, Instagram, Snapchat, X), sodass sie nicht „in das Ökosystem von TikTok“ verfallen.

3. Unterschiedliches regulatorisches Umfeld – Das Unternehmen arbeitet in einer anderen kulturellen und sprachlichen Umgebung, was seinen Einfluss auf den europäischen Markt verringert.

Antwort der Europäischen Kommission

Ein Vertreter der Kommission bemerkte, dass selbst bei Multikanalgebrauch eine Abhängigkeit von einem bestimmten Service bestehen könne. Er betonte, dass die Entscheidung über den Gatekeeper-Status in einigen Monaten getroffen werde und derzeit auch Meta bezüglich Messenger und Marketplace anfechtet.

Ergebnis

Wenn TikTok es schafft, den Status anzufechten, könnte dies die Spielregeln für große Technologiefirmen in der EU verändern. Andernfalls muss das Unternehmen die DMA-Anforderungen erfüllen und möglichen Geldstrafen ausgesetzt sein.

Kommentare (0)

Teile deine Meinung — bitte bleib höflich und beim Thema.

Noch keine Kommentare. Hinterlasse einen Kommentar und teile deine Meinung!

Um einen Kommentar zu hinterlassen, melde dich bitte an.

Zum Kommentieren anmelden