OpenAI hat das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter beendet, der Insiderinformationen für Glücksspiele auf Prognosemärkten genutzt hatte.
OpenAI entlässt einen Mitarbeiter wegen der Nutzung von Insiderinformationen
Anfang dieses Jahres veröffentlichte der Geschäftsführer von OpenAI für die Fiji-Anwendungen, Fidji Simo, eine interne Mitteilung an alle Mitarbeitenden, in der mitgeteilt wurde, dass einer von ihnen gekündigt wurde. Der Grund war die unrechtmäßige Verwendung vertraulicher Unternehmensdaten zum Handel auf Prognosemärkten, einschließlich der Plattform Polymarket.
Die Pressesprecherin von OpenAI, Kayla Wood, stellte klar: „Unsere Richtlinie verbietet es Mitarbeitenden, interne Informationen von OpenAI zu persönlichen Zwecken zu nutzen, auch bei Wetten auf Prognosemärkte.“ Das Unternehmen hat den Namen des gekündigten Mitarbeiters und die Details seiner Geschäfte nicht preisgegeben.
Was sind Prognosemärkte?
Auf solchen Plattformen setzen Nutzer auf die Ergebnisse jeglicher zukünftiger Ereignisse:
- Gewinner der US Supercup
- Täglicher Bitcoin‑Preis
- IPO-Datum eines KI-Unternehmens
- Quartalsumsätze von Nvidia
- Produktankündigungen von OpenAI im Jahr 2026 usw.
Beispielsweise kann man bei Polymarket darauf wetten, welche Produkte OpenAI im nächsten Jahr erscheinen oder wann das Unternehmen an die Börse geht. Wetten können große Gewinne bringen: kürzlich gewann ein Buchhalter $470 300 auf Kalshi, indem er gegen DOGE‑Befürworter wettete.
Warum ist das wichtig?
Kürzliche große Transaktionen auf Prognosemärkten im Zusammenhang mit technologischen Ereignissen haben die mögliche Nutzung von Insiderinformationen durch Mitarbeitende großer IT-Unternehmen ins Auge gefasst. Einer der Nutzer unter dem Pseudonym „Google whale“ verdiente mehr als $1 Million bei Polymarket, indem er Wetten auf Google‑bezogene Ereignisse platzierte, darunter eine Prognose darüber, wer im Jahr 2025 die populärste Person in der Suche sein wird.
Daher hat OpenAI eine strenge Haltung eingenommen: jegliche Versuche, interne Unternehmensdaten zum persönlichen Vorteil zu nutzen, sind unzulässig und können zur Kündigung führen.
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