Nvidia wies die Behauptungen zurück, dass ihr KI-System auf illegalen Kopien von Büchern trainiert wurde
Neue Position von Nvidia im Fall der Nutzung von Piratenschriften
Im Bundesgericht des Staates Kalifornien reagierte das Unternehmen NVIDIA auf die Klage, dass seine KI-Modelle mit Inhalten aus „schattenhaften“ Bibliotheken wie Anna’s Archive und Books3 trainiert wurden. In einer Erklärung vom 29. Januar verweigerte NVIDIA die Anerkennung von Beweisen für Urheberrechtsverletzungen.
Was genau behauptet das Unternehmen
1. Fehlende konkrete Fakten
– Die Kläger (Nazemian vs. Nvidia) konnten nicht nachweisen, welche ihrer Werke hochgeladen oder in den Trainingsprozessen von NVIDIA verwendet wurden.
– Es fehlen selbst grundlegende Elemente für eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung: keine Angaben zu Kopien, zum Ort der Vorkommnis und zu Modellen, die geschützte Materialien enthalten könnten.
2. Abschnitt „Anna’s Archive“
– In der Klage werden interne Diskussionen von NVIDIA-Mitarbeitern über einen möglichen Zugriff auf eine Piratenseite beschrieben. Das Unternehmen betont jedoch, dass dies keinen tatsächlichen Download oder Gebrauch des Inhalts beweist.
- Nach Ansicht von Nvidia entspricht die Bewertung potenzieller Datenquellen nicht dem Kopieren geschützter Werke.
3. Kritik an den Klagegründen
– Die Kläger stützen sich auf „Gespräche und Überzeugungen“, statt auf konkrete Beweise. NVIDIA hält dies für einen Versuch, das Offenlegungverfahren als Grundlage für eine Klage zu nutzen, was in Urheberrechtsgerichten üblicherweise nicht zulässig ist.
4. Eingrenzung des Streitgegenstandes
– In der Klage werden zusätzliche Datensätze und Modelle (z. B. Megatron 345M) genannt. NVIDIA behauptet, die Kläger würden mehrere Produkte unrechtmäßig in einem Verfahren zusammenfassen, ohne zu erklären, wie jedes Modell mit ihren Werken trainiert wurde.
5. Theorie der indirekten Haftung
– Die Klage verweist auf den NeMo‑Megatron-Framework und seine Unterstützung großer öffentlich zugänglicher Datensätze (The Pile). NVIDIA weist darauf hin, dass in der Erklärung keine direkte Verletzung durch Dritte genannt wird – ein notwendiges Element für Ansprüche wegen indirekter Haftung.
Wie das Schreiben aussieht
- Gesamte Position – Die Klagen enthalten lediglich spekulative Annahmen ohne konkrete Fakten.
- Anforderungen an Beweise – Das Gericht muss Nachweise für Kopien und deren Umstände sehen.
- Kurzfassung – NVIDIA fordert die Ablehnung der Klage, da sie nicht den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes entspricht.
Ergebnis
Nvidia lehnt in seiner Erklärung klar ab, Beweise für Urheberrechtsverletzungen durch das Unternehmen zu erkennen. Der Fall wird weiterhin im Nordkalifornischen Bezirk verhandelt, wo entschieden werden muss, ob die vorgebrachten Anschuldigungen ausreichend sind, um eine Klage wegen Verletzung geistigen Eigentums einzureichen.
Kommentare (0)
Teile deine Meinung — bitte bleib höflich und beim Thema.
Zum Kommentieren anmelden