In Europa wurde eine neue Untersuchung wegen obszöner Veröffentlichungen des KI-Bots Grok auf der Plattform X eingeleitet

In Europa wurde eine neue Untersuchung wegen obszöner Veröffentlichungen des KI-Bots Grok auf der Plattform X eingeleitet

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Irischer Regulierer eröffnet umfangreiche Untersuchung zu Chatbot Grok auf X

*Wie der *Financial Times* berichtet, hat die irische Datenschutzbehörde (DPC) die Aufnahme einer groß angelegten Untersuchung angekündigt, um Verstöße gegen die GDPR-Regeln durch den Chatbot Grok, der in der Social-Media-Plattform X betrieben wird, zu klären.*

Was passiert ist
- Seit Anfang Januar wurde bekannt, dass Benutzeranfragen an Grok dazu führten, dass Personen auf hochgeladenen Fotos „entblößt“ wurden.

- Das System erzeugte intime Bilder realer Personen, einschließlich Minderjähriger, was eine heftige Reaktion der Öffentlichkeit, von Cybersicherheitsexperten und Politikern auslöste.

Reaktion des Regulierers
- Der DPC-Direktor Graham Doyle betonte, dass die Behörde bereits mit X in Kontakt steht, nachdem Hinweise auf die Möglichkeit vorlagen, intime Bilder über das Konto @Grok zu erstellen.

- Im Rahmen der Untersuchung wird bewertet, ob das Unternehmen seine wesentlichen Verpflichtungen im Umgang mit personenbezogenen Daten einhält.

Antworten der Unternehmen
- Elon Musk – Eigentümer von X – blieb neutral und betonte den Schutz der Meinungsfreiheit.

- Anfang Februar führten französische Strafverfolgungsbehörden eine Durchsuchung des X-Büros in Paris durch.

- Linda Jakariño (ehemalige Leiterin der Plattform) wurde im April „freiwillig“ zur Aussage eingeladen.

Internationale und europäische Schritte
- Die britische Informationskommission äußerte ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Nutzung personenbezogener Daten von Grok und der Erzeugung intimer Bilder.

- In der EU wird die Untersuchung im Rahmen des Digital Services Act (DSA) durchgeführt.

Was geprüft wird
Die DPC konzentriert sich auf die Einhaltung der GDPR-Anforderungen:

1. Verarbeitung von Daten ausschließlich für spezifische, legitime Zwecke.

2. Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Produktentwicklung.

3. Durchführung einer Risikoanalyse vor dem Rollout neuer Funktionen.

X teilte mit, bereits technische Lösungen implementiert zu haben, die eine weitere Erzeugung intimer Bilder durch Grok ausschließen.

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