Google wird die Rankings von Websites senken, die die „Zurück“-Taste erobern.
Google hat eine neue Richtlinie zur „Umleitung“ der Zurück-Schaltfläche angekündigt
*Eine Website, die es dem Benutzer nicht erlaubt, beim Klicken der Browser‑Zurück-Schaltfläche auf die vorherige Seite zurückzukehren, gilt als Verstoß gegen die Richtlinien zum Umgang mit unerwünschten Inhalten. Solche Seiten werden in naher Zukunft bei Google schlechter ranken.* – berichtet 9to5Google.
Was bedeutet „Umleitung“ der Zurück-Schaltfläche?
Wenn ein Benutzer die Browser‑Schaltfläche betätigt, leitet die Website ihn auf eine andere Seite um (häufig noch nicht besucht), zeigt Werbung an oder behindert einfach das normale Betrachten. Dies gilt als Störung des üblichen Navigationsflusses.
Warum betrachtet Google dies als Verstoß?
Google klassifiziert solche Manipulationen als Teil seiner Politik gegen „schädliche Praktiken“.
- Erwartungsbruch: Der Benutzer erwartet die Rückkehr zur vorherigen Seite, erhält jedoch andere Inhalte.
- Schlechte UX / Sicherheit: Solche Handlungen verschlechtern das Nutzererlebnis und können die Privatsphäre gefährden.
Wer kann das Problem verursachen?
Nicht nur eigene Skripte der Website.
- Verbundene Werbenetzwerke
- Externe Bibliotheken
Google empfiehlt Webmastern, gesamten Code zu prüfen, der in die Browser‑Navigation eingreifen könnte, und ihn auszuschalten.
Was passiert mit den verstoßenden Websites?
1. Manuelle Prüfung – Google prüft die Seite manuell.
2. Automatisches Ranking‑Rückgang – wenn der Verstoß bestätigt wird, sinkt das Ranking der Website automatisch.
Betroffene Betreiber haben zwei Wochen (bis zum 15. Juni 2026) Zeit, Fehler zu beheben. Danach treten die neuen Regeln in Kraft und gelten für alle Websites, die diese Technik nutzen.
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