Google hat Klage gegen SerpApi wegen Parsing eingereicht und erklärt, dass das Unternehmen selbst als „erster weltweiter Web-Scraper“ gilt.
SerpApi gegen Google
Was kurz von Google passiert ist: Im Dezember letzten Jahres reichte Google Klage gegen das Unternehmen SerpApi ein und beschuldigte es der Verletzung des Urheberrechts sowie der Nutzung „betrügerischer“ Methoden zur Erfassung von Suchergebnissen.
Beschuldigungen
1) Verstoß gegen den Copyright Act.
2) Sammlung von Suchmaschinenergebnissen in „riesigen Maßstäben“.
3) Umgehung des Schutzmechanismus SearchGuard, der von Google entwickelt wurde, um automatisiertes Parsen zu verhindern.
Was SerpApi tut und wie sie antworten
1. Geschäftsmodell
- SerpApi sammelt Daten von öffentlichen Webseiten, verarbeitet sie und stellt sie den Kunden in einem benutzerfreundlichen Format zur Verfügung.
- Das Unternehmen behauptet, dass dies das gleiche sei, was Google mit dem weltweiten Internet macht, jedoch nur in kleinerem Umfang.
2. Urheberrecht
- SerpApi bestreitet Googles Anspruch auf Urheberrechte an Suchergebnissen: „Google hat keine Eigentumsrechte geltend gemacht“ und die gesammelten Daten stehen öffentlich zur Verfügung, daher sind sie nicht durch Urheberrechtsgesetze geschützt.
3. SearchGuard
- Nach Aussage von SerpApi dient SearchGuard ausschließlich dem Schutz der kommerziellen Interessen von Google und nicht lizenzierter Inhalte. Daher kann das Umgehen dieses Mechanismus nicht als Urheberrechtsverletzung angesehen werden.
Aktueller Stand
SerpApi hat einen Antrag auf Ablehnung der Klage gestellt, mit der Behauptung, dass Google „der größte Web‑Scraper der Welt“ sei und dass es das gleiche tue, jedoch in größerem Umfang. Während das Gericht die Argumente beider Seiten prüft, bleibt die Frage, wer tatsächlich das Recht hat, Suchergebnisse zu kontrollieren, offen.
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