Google hat Klage gegen die Entscheidung eingereicht, den Suchort auf dem iPhone zu „kaufen“.

Google hat Klage gegen die Entscheidung eingereicht, den Suchort auf dem iPhone zu „kaufen“.

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Google streitet das Gerichtsurteil von 2024 an

In der Berufung reicht Google Klage gegen die im Jahr 2024 ergangene antimonopolistische Entscheidung ein, in der das Unternehmen beschuldigt wurde, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, indem es Apple eine Vergütung für den Status als Standard-Suchmaschine auf dem iPhone gezahlt hat.

Schlüsselargumente von Google

* Führung durch Qualität und fairen Wettbewerb – Das Unternehmen behauptet, seine dominierende Stellung habe sich aus Innovationen, umfangreichen Investitionen und einem gerechten Kampf um den Markt ergeben, nicht aus hinterhältigen Absprachen.

* Apples Wahl war gerechtfertigt – Google betont, dass Apple Chrome nach eigenem Ermessen ausgewählt hat, wobei Nutzer jederzeit frei auf andere Browser und Suchmaschinen wechseln konnten.

* Sieg ohne Benachteiligung der Konkurrenz – Das Unternehmen erklärt, es habe die Entwicklung von Wettbewerbern nicht behindert und Erfolg unter fairen Bedingungen erzielt.

Gerichtliche Anordnungen zur Datenweitergabe

In der Berufung liegt besonderes Augenmerk auf den Verpflichtungen von Google, Suchdaten mit KI-Entwicklern (z. B. OpenAI) zu teilen.

Google erklärte:

* KI-Unternehmen haben bereits erhebliche Fortschritte erzielt und benötigen keinen kostenlosen Zugang zu fremden Daten.

* Während des Antragszeitraums der Justizabteilung existierten KI-basierte Produkte noch nicht.

* Trotz Inkrafttreten der Sanktionen am 3. Februar hat das Unternehmen bislang keine Daten über seine Technologien an Konkurrenten weitergegeben.

Aktueller Stand des Verfahrens

Der Gerichtsprozess verzögert sich, weil der vom Richter ernannte Technische Ausschuss die Lizenzierungsbedingungen, Datenschutzstandards und Auswahlkriterien für Konkurrenzunternehmen noch nicht genehmigt hat.

Die mündlichen Anhörungen zur Berufung sind bislang nicht geplant; es wird erwartet, dass weitere Entwicklungen erst Ende 2026 oder Anfang 2027 eintreten.

Was im ursprünglichen Verfahren entschieden wurde

Das US-Justizministerium verlangte ebenfalls den Zwangsverkauf des Browsers Chrome und die mögliche Abspaltung von Android als eigenständiges Geschäft. Diese Forderungen wurden nicht umgesetzt. Das Gericht untersagte lediglich Google, exklusive Verträge für die Verbreitung der Standard-Suchmaschine abzuschließen, ließ dem Unternehmen jedoch das Recht vorbehalten, seine Präsenz als eine der Optionen auf Geräten Dritter zu bezahlen.

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